Freikarten: LEA am 20.10.2019 in der Grellen Forelle in Wien

LEA, die 1993 als Lea-Marie Becker in Kassel in Deutschland geborene Sängerin, Songwriterin und Keyboarderin veröffentlichte 2016 mit "Vakuum" ihr erstes Musikalbum un dstand mit Glasperlenspiel und Seven auf der Bühne. 2017 startete sie mit Schlagzeuger Frederic Michel und Gitarristen Hannes Porombka ihre erste Tour und trat u.a. beim "Early Spring Singer Songwriter Festival" in Saalfelden auf. 2018 tourte LEA abermals durch den deutschsprachigen Raum und gastiert am 16. April 2018 in Wien.

Am 20. Oktober 2019 stattet die Sängerin ihren österreichischen Fans um 20 Uhr einen Konzertbesuch in der Grellen Forelle (Spittelauer Lände 12) in Wien ab.

Freikarten-Spiel

Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 1x2 Freikarten für den Auftritt von LEA am 20.10.2019 um 20  Uhr in der Grellen Forelle in Wien.

Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.

Teilnahme-Ende: 8.10.2019

Event-Titel: LEA

Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT

Teilnahme per Post

Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit

  • ihrem Namen,
  • ihrer Post- und Email-Adresse,
  • ihrer Telefonnummer,
  • dem Event-Titel und 
  • einer originellen Nachricht an:

Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7023 Pöttelsdorf

Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:

  1. B. T. aus 1020 Wien

Teilnahme-Infos:

Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen (bzw. die abgekürzten Namen) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse des ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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