Freikarten: Kinofilm "Der Fall Collini" ab 19.4.2019

Der dramatische Kinofilm "Der Fall Collini" von Regisseur Marco Kreuzpainter erzählt die Geschichte von Anwalt Caspar Leinen (Elyas M'Barek), der über eine Pflichtverteidigung an einen spektakulären Fall kommt, bei dem der 70jährige Italiener Fabrizio Collini (Franco Nero) anscheinend den Großindustriellen Hans Meyer (Manfred Zapatka) tötet. Anwalt Caspar versucht herauszufinden, warum Collini einen vorbildlichen Menschen wie Meyer ermordert hat und stößt dabei auf einen der größten Justizskandale der deutschen Geschichte.

Fotos: (c) 2018 Constantin Film Verleih GmbH
 

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Freikarten-Spiel

Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 3x2 Freikarten für den Kinofilm "Der Fall Collini", der ab 19. April 2019 in den österreichischen Kinos anläuft.

Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.

Teilnahme-Ende: 18.4.2019

Event-Titel: Der Fall Collini

Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT

Teilnahme per Post

Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit

  • ihrem Namen,
  • ihrer Post- und Email-Adresse,
  • ihrer Telefonnummer,
  • dem Event-Titel und 
  • einer originellen Nachricht an:

Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7023 Pöttelsdorf

Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:

  1. W. S. aus 1150 Wien
  2. G. T. aus 5020 Salzburg
  3. S. H. aus 2134 Staatz

Teilnahme-Infos:

Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen (bzw. die abgekürzten Namen) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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