"Der Weiberkrieg von Sumsenbach" - Stegreif Klassik ist ein Stegreif-Theaterstück, dass als improvisiertes Bühnenspiel, fast ohne Vorbereitung in der Tschauner-Bühne in 1160 Wien aufgeführt wird. Die Figuren und die Szenenfolgen stehen fest, die Diaologe und Gespräche, die sich während der Aufführung des Stückes ergeben, sind den Schauspielern überlassen.
Die 1909 gegründete Tschauner-Bühne ist übrigens das letzte erhaltene Stegreiftheater in Wien und in Europa.
Mehr über die Tschauner-Bühne, die einzige Stegreifbühne in Wien - hier
Freikarten-Spiel
Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 2x2 Freikarten für das Stegreiftheaterstück "Der Weiberkrieg von Sumsenbach", Stegreif Klassik am 1. Juli 2018 um 19:30 Uhr auf der Tschauner-Bühne in Wien (Maroltingergasse 43, 1160 Wien).
Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.
Teilnahme-Ende: 24.6.2018
Event-Titel: Der Weiberkrieg von Sumsenbach
Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT
Teilnahme per Post
Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit
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- ihrer Telefonnummer,
- dem Event-Titel und
- einer originellen Nachricht an:
Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7023 Pöttelsdorf
Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:
- C. H. aus 5425 Krispl
- B. S. aus 1140 Wien
Teilnahme-Infos:
Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen (bzw. die abgekürzten Namen) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.