Coronavirus: Ende von Impflpflicht und Quarantäne


Bei der Pressekonferenz am 16. Februar 2022 verkündeten die Vertreter der Bundesregierung Österreich trotz der hohen Covid-Ansteckungen in der Bevölkerung eine stufenweise Lockerung der Coronamaßnahmen.

Ab 22. Februar galt bei der Einreise nach Österreich eine generelle 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) mit Ausnahme der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten. Mit dem 5. März 2022 fielen weitgehend alle Corona-Maßnahmen. 

Ab 1. August 2022 unterliegen coronainfizierte Personen sowie Krankeitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige keiner Absonderung mehr, sondern müssen sich lediglich an eine Verkehrsbeschränkung (Tragen einer FFP2-Maske) halten. Mehr über 

  • die aktuellen Corona-Maßnahmen - hier
  • den Lockdown 2021 & die Impfpflicht ab Februar 2022 in Österreich - hier
  • die Coronasituation in Österreich: Vom ersten Lockdown bis heute - hier
  • 19.5.2021: Nach sechs Monaten Corona-Lockdown zurück zur Normalität - hier
  • die Gastronomie und die Gäste, die auf baldige Öffnung hoffen - hier
  • den Impffahrplan im Burgenland mit Infos vom 11.2.2021 - hier
  • die Impfstrategie, die Corona-Schutzimpfung und "ein Leben ohne Covid-Einschränkung" - hier
  • die Covid-19-Impfung und den Impfstart Ende Dezember 2020 in Österreich - hier
  • die Corona-Massentests in Österreich & den verschärften Lockdown vom 26.12.2020 bis 18.1.2021 - hier
  • den zweiten Lockdown, Ausgangssperren, Schließungen und Verbote (17.11. bis 6.12.2020) - hier
  • den Appell der GesundheitsreferentInnen der Bundesländer: "Situation ernst nehmen und zusammenhalten" am 8.11.2020 - hier
  • Mehr über die verschärften Corona-Maßnahmen ab 25.10.2020 - hier
  • Industrie warnt: "Zweiter Lockdown nicht auszuhalten" - hier
  • die Cluster Busters & den 30 Minuten-Corona-Schnelltest - hier
  • den Arbeitsmarktgipfel NÖ: "Wirtschaft und Arbeit im Dialog" Oktober 2020 - hier
  • die zweite Coronawelle & die Corona-Verschärfungen - 14.9.2020 - hier
  • die Corona-Ampel, den Start am 4. September 2020 und die einzelnen Regionen in Österreich - hier
  • den Anfang September 2020 bevorstehenden Schulbeginn & steigende Corona-Zahlen - hier
  • die Lockerungen der Corona-Bestimmungen (15.6.2020) - hier
  • die Maßnahmen während der Corona-Krise in Österreich - hier
  • Interviews aus Kultur, Wirtschaft und Politik über die Auswirkungen und Chancen der Coronavirus-Krise (April bis September 2020) - hier
  • 15. Mai 2020: Gastro-Lokale öffnen wieder - hier
  • den 1. Mai 2020 und die Lockerungen der Corona-Maßnahmen - hier
  • das "Aus" für Großveranstaltungen & für den Festivalsommer 2020 - hier
  • 24 Stunden Pflege gesichert: Unterbringung in Reha-Zentren & Pflegerinnen aus Kroatien eingeflogen (15.4.2020) - hier
  • Bewegungsbeschränkung bis Ende April 2020 & Öffnung von Geschäften ab 14.4.2020 - hier
  • den Bundesheer- & Zivildiensteinsatz und die Stütze für die Wirtschaft (16.3.2020, 1.4.2020) - hier
  • Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro (18.3.2020) - hier
  • Wirtschaft, Arbeit & Soforthilfe im Burgenland - hier
  • Land Niederösterreich unterstützt Tourismuswirtschaft (5.5.2020) - hier
  • Gesundheitsbehörden, Polizei und Bundesheer führen COVID-19-Tests bei Einreise durch (20.3.2020) - hier
  • Notquartiere und Hilfspakete in Wien - hier
  • Energieversorgung trotz Covid-19 gesichert - hier
  • Distance Learning, Schüler-Betreuung & Bachelorprüfungen per Videokonferenz (23.3.2020)- hier
  • Schutzmasken & 15.000 Corona Schnelltests pro Tag (24.3.2020) - hier
  • "Abstand halten" bei Gemeinderats- & Landtagssitzung (26.3.2020) - hier
  • die erste Landtagssitzung im "Corona-Modus" in Eisenstadt (16.4.2020) - hier
  • Menschen, die sich im Corona-Einsatz um das Land kümmern & die ÖGB-Aktion (30.3.2020) - hier
  • 39.000 Masken aus China in Wien eingetroffen (31.3.2020) - hier
  • 24-Stunden-Pflege: Bonus, Kollektivvertrag & die Unterbringung in REHA-Zentren - hier
  • 24 Stunden Betreuerinnen werden aus Kroatien und Rumänien eingeflogen - hier
  • das 3. Corona-Paket zur Eindämmung der Covid-19-Folgen (4.4.2020) - hier
  • Corona-Daten im Dashboard mitverfolgen - hier

Fotos (c): BKA/Florian Schrötter

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Corona in Österreich: Vom ersten Lockdown bis heute

Am 10. März 2020 verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Bundeskanzler Sebastian Kurz: "Wir müssen unser soziales Leben auf ein Minimum reduzieren".

Seither erfolgten schritt für Schritt drastische Maßnahmen um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Hier ein kurzer Überblick:

Am 17.3.2020 herrschte bereits mit menschenleeren Straßen, Quarantäne und geschlossenen Einrichtungen der Ausnahmezustand in Österreich.

Am 18.3.2020 sicherte die Regierung der österreichischen Wirtschaft ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro zu. Am 24.3.2020 kündigte Bundeskanzler Kurz an, 15.000 Corona-Tests pro Tag durchzuführen. Am 30.3.2020 verschärfte die Bundesregierung die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und sprach die Maskenpflicht im Supermarkt aus und am 3.4.2020 beschloss der Nationalrat das dritte Corona-Gesetzes-Paket.

Vorsichtige Öffnungen

Am 14.4.2020 öffneten in Österreich wieder die kleinere Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte und am 2.5.2020 weitere Unternehmen. Gastronomiebetriebe sperrten am 15.5.2020 wieder auf, Schwimmbäder, Tierparks und Indoor-Freizeiteinrichtungen öffneten am 29.5.2020 wieder ihre Lokale. Die Mund-Nasen-Schutzmaskenpflicht war ab 15.6.2020 nur mehr für bestimmte Bereiche verpflichtend.

Seit 14.9.2020 gelten, um einen zweiten Lockdown zu verhindern, wieder verschärfte Maßnahmen. Bundeskanzler Kurz: "Einen zweiten Lockdown zu verhindern wird nur gelingen, wenn alle einen Beitrag leisten, auf die Hygiene achten, Abstand halten und gesetzte Maßnahmen einhalten."

Am 22.9.2020 einigten sich einige Bundesländer über eine Vorverlegung der Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr. Seit Ende September 2020 sind die Cluster Busters, die mobilen Teams von ÄrztInnen und Pflegekräften mit dem Cluster Busters-Bus unterwegs um Corona-Schnelltests durchzuführen.

Seit 25. Oktober 2020 Gesundheitsminister Rudi Anschober: "Jetzt muss jeder Einzelne seinen Beitrag leisten, dann können wir diese starken Zuwächse auch wieder in den Griff kriegen."

Zweiter Lockdown

Am 31.10.2020 sprach die Regierung wegen der rasant steigenden Coronazahlen den zweiten Lockdown aus.

Am 8.11.2020 appelierten die GesundheitsreferentInnen der Bundesländer: "Situation ernst nehmen und zusammenhalten" - hier.

Am 14.11.2020 sprach Bundeskanzler Kurz den "harten" Lockdown vom 17.11. bis 6.12.2020 für ganz Österreich aus.

Vom 4. bis 13. Dezember 2020 werden in ganz Österreich freiwillige Antigen-Schnelltests durchgeführt, um Corona-Positive-Menschen ohne Symptome zu finden. Dadurch sollen weitere Covid-Ansteckungen eingedämmt werden.

Vom 26.12.2020 bis zum 24.1.2020 gilt in Österreich der dritte verschärfte Lockdown. Bundeskanzler Sebastian Kurz: "Ohne Einschränkungen gibt es keine Möglichkeit um durch die Pandemie zu kommen."

Der Impfstart der Corona-Impfung erfolgte in Österreich am 27. Dezember 2020. 

Lockdown verlängert

Am 17.1.2021 wurde der Lockdown bis zum 7. Februar 2021 verlängert und verschärft.

Ab 25. Jänner 2021 hat der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Menschen nicht wie bisher einen Meter, sondern zwei Meter zu betragen und das Tragen einer FFP2-Maske ist vielerorts verpflichtend.

Am 8. Februar 2021 öffneten Schulen zum Präsenzunterricht, der Handel und körpernahe Dienstleister durften unter Einhaltung der strengen Corona-Regeln wieder aufsperren. 

Am 1. März 2021 wurden in Österreichs Apotheken bereits die ersten Gratis-Covid-Selbsttests für zu Hause ausgegeben. 

Die Regierung gab am 1. März 2021 nach einer fünf stündigen Diskussion mit den Landeshauptleuten und Vertretern der Bundesregierung Corona-Lockerungen bekannt. So soll ab 15. März 2021 der Jugend- und Schulsport ermöglicht werden.

Am 22. März 2021 sprach sich die Bundesregierung Österreich dafür aus, weder Verschärfungen noch Lockerungen des Lockdowns zu beschließen.

Osterruhe & Lockdown

Ende März 2021 entschieden die Landeshauptleute von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland eine Osterruhe mit Ausgangsbeschränkungen vom 1. bis zum 10. April 2021 von 0 bis 24 Uhr. Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Handel und körpernahe Dienstleistungsbetriebe mussten geschlossen halten. Wien und Niederösterreich verlängerte am 13.4.2021 den Lockdown bis 2. Mai 2021, das Burgenland öffnet die Schulen für den Präsenzunterreicht und den Handel wieder am 19.4.2021.

Fotos (c): BKA/Andy Wenzel, BKA/Dragan Tatic

Öffnung mit Sicherheit

Am 23.4.2021 sprachen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesminister von Österreich dazu aus, dass ab 17. Mai 2021 alle Schulen und ab 19. Mai 2021 unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen Gastronomie, Tourismus, Sport- und Freizeiteinrichtungen öffnen, sowie Sport- und Kulturevents mit beschränkter Zuschauerzahl stattfinden dürfen. Gelingt die Öffnung, stehen für Juli weitere Lockerungen bevor.

Fotos (c): BKA/Andy Wenzel

3-G-Regel: Geimpft, genesen, getestet

Am 17. Mai 2021 öffneten unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen in Österreich nach dem langen Lockdown wieder alle Schulen und am 19. Mai 2021 Gastronomie, Tourismus, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Sport- und Kulturevents wurden mit beschränkter Zuschauerzahl wieder erlaubt.

Am 10. Juni 2021 wurde der erst vorgeschriebene Mindestabstand von zwei auf einen Meter reduziert, und unter Einhaltung der 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft) die Sperrstunde in der Gastronomie bis 24 Uhr verlängert. Ab 1. Juli 2021 gab es keine Corona-Sperrstunde, keine Abstandsregelungen und bei Sportausübungen keine weiteren Beschränkungen mehr. Veranstaltungen durften während der warmen Jahreszeit unter Einhaltung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) abgehalten werden.

Aufruf: Impfung einziger Weg!

Aufgrund der steigenden Covid-Fälle in Österreich wurden die Maßnahmen am 13. September 2021 wieder verschärft. Nachdem viele, der vor allem nicht geimpften Personen auf der Intensivstation um ihr Leben kämpfen, laufen österreichweit verschiedenste Impfaktionen um Nichtgeimpfte zur Impfung zu bewegen.  

Lockdown für Ungeimpfte

Aufgrund des enormen Anstieges der Covid-Fälle und der ausgelasteten Intensivstationen in Krankenhäusern, verhängte die Regierung vom 15. bis zum 24.11.2021 einen Lockdown für Ungeimpfte.

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Soziale Kontakte : Selbstisolation & Quarantäne

PressekonferenzCoronavirusFotoBKABundeskanzler Sebastian Kurz: "Wir können nicht verhindern, dass sich das Virus in Europa weiter ausbreitet, aber wir müssen alle Vorbereitungen treffen, um die Ausbreitung bestmöglich einzudämmen und zu verzögern."

Keine Hochschul-Lehrveranstaltungen

Die Universitäten und Fachhochschulen sollen ab 16.3.2020 keine Lehrveranstaltungen abhalten und dafür auf ein Online-Angebot umsteigen. "Die österreichischen Betriebe ersuche ich, wo immer möglich, auf Teleworking für die Beschäftigten umzustellen", appellierte der Kanzler.

Soziale Kontakte & Selbstisolation

Die sozialen Kontakte sollen in Österreich ab sofort auf ein Minimum reduziert werden. "Den wichtigsten Beitrag kann aber jeder und jede Einzelne leisten, indem wir alle versuchen, soziale Kontakte in den nächsten Wochen möglichst einzuschränken", so Sebastian Kurz weiter.

Bundeskanzler Sebastian Kurz sprach ein Versammlungsverbot aus. Seit 16.3.2020 ist die Bevölkerung aufgefordert sich selbst zu isolieren und soziale Kontakte nur mit jenen Menschen zu pflegen, mit denen man zusammenlebt, Begegnungen auf Sport-, Spiel- und andere öffentliche Plätzen sind untersagt.

Reisewarnstufe & Verschäfte Einreisebestimmungen

Innenminister Karl Nehammer informierte, dass für Italien derzeit die Reisewarnstufe 6 gelte und folglich der Flug- und Zugverkehr in das Nachbarland eingestellt werde. Zudem seien Kontrollen an den Grenzen vorgesehen und eine Einreise nur mit gültigem Gesundheitszertifikat oder mit 14-tägiger Isolierung möglich. Ausnahmen werde es für den Güterverkehr geben.

In Länder, in denen sich das Virus schnell ausbreitet, wie Spanien, Schweiz und Frankreich wird ab 16.3.2020 der Flugverkehr eingestellt, es besteht ein Einreiseverbot nach Österreich für Reisende aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.

 

Schulen geschlossen

2020BundeskanzleramtPressekonferenzCoronavirusFotoBKAAndyWenzelOberstufen-Schüler sind seit 16.3.2020 und Schüler der Unterstufe  und Kindergartenkinder seit 18.3.2020 zu Hause, die Schulen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. 

Gebiete unter Quarantäne & Besuchsverbot

Am 13.3.2020 stellte die Bundesregierung die Gebiete in Tirol, das gesamte Paznaun mit den Gemeinden Ischgl, Kappl, See und Galtür sowie St. Anton am Arlberg bis 27.3.2020 unter Quarantäne.

Seit 19.3.2020 stehen alle 279 Gemeinden in Tirol unter Quarantäne.

Am 20.3.2020 verlängerte das Land Tirol die Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinden bis vorläufig 13. April 2020.

Am 14.3.2020 wurde auch für Heiligenblut in Kärnten die Quarantäne ausgerufen.

In Spitälern in Österreich herrscht weitgehendes Besuchsverbot.

Kur- und Rehaeinrichtungen geschlossen

Mit Anordnung vom 19.3.2020 sind die Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen in Österreich ab dem Wochenende 21./22.3.2020 für Kur- und Reha-Patienten (ausgenommen akute Betreuungspatienten, wie bei Krebs oder Schlaganfall) geschlossen zu halten. Die frei werdenden Betten sollen dann, um die Spitäler zu entlasten, für die Behandlung von leicht erkrankten Coronavirus-Patienten vorbereitet werden.

Geschäfte schließen & Veranstaltungsverbot

Ab 16.3.2020 durften Restaurants, Bars und Lokale in Österreich nur noch bis 15 Uhr offen halten. Geschäfte und Handelsbetriebe, ausgenommen Geschäfte der versorgungsnotwendigen Bereiche wie Lebensmittelverkauf, Apotheken, Tankstellen und Trafiken mußten ab 16.3.2020 schließen.

Seit 17.3.2020 sind Bars, Lokale und Restaurants komplett geschlossen zu halten. Die Lebensmittelversorgung soll über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet sein.

Von der Schließung sind auch alle Hotels in Österreich betroffen.

Seit 14.4.2020 dürfen Geschäfte mit einer Innen-Geschäftsfläche von 400 Quadratmetern sowie Garten- und Baumärkte wieder offen halten.

Ab 2.5.2020 öffneten in Österreich wieder alle Geschäfte, Lokale und Restaurants starteten Mitte Mai 2020.

Versammlungs-, Begegnungs- und Veranstaltungsverbot

Nachdem noch vor wenigen Tagen in Österreich Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Personen bis vorerst Anfang April 2020 abgesagt wurden, sind Veranstaltungen und Versammlungen seit 16.3.2020 gänzlich untersagt.

Treffen Menschen zusammen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen aufhalten.

Schutzmasken im Supermarkt & in Öffis

Seit Anfang April werden als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Covid-19 in österreichischen Supermärkten Mund- und Nasenschutzmasken an die Kunden verteilt. Die Maskenpflicht, die Bundeskanzler Sebastian Kurz am 30.3.2020 verkündet hat, trat am 6.4.2020 in Kraft. Die Schutzmaske dient in erster Linie dem Schutz der Mitmenschen, um die Ansteckung anderer zu verhindern, wenn die Corona-Symptome bei einem selbst (noch) nicht bemerkbar sind.

In den Supermärkten sollen die Konsumenten auch durch Markierungen am Boden auf das "Abstand halten" hingewiesen werden.

Am 13. April 2020 hat die Bundesregierung die Maskenpflicht auch auf öffentliche Verkehrsmittel ausgeweitet. Seit 14.4.2020 müssen Mund und Nase auch in öffentlichen Verkehrsmittel verdeckt werden.

  • Am 1. Mai 2020 wurden die Corona-Maßnahmen gelockert - hier

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Großveranstaltungen bis 31.8.2020 abgesagt

2016DasNovaRockOesterreichEuropaRockFestivalFotoPrinzSCHNAPPEN.ATAlle Veranstaltungen sind in Österreich bis Ende Juni 2020 abgesagt. Großveranstaltungen (wenn mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind) bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Das bedeutet, dass neben den vielen Konzerten und Events u.a. auch die großen österreichischen Sommerfestivals, wie das

  • Nova Rock in Nickelsdorf, das Frequency-Festival in St. Pölten, das Picture On Festival in Bildein,
  • das Poolbar Festival in Feldkirch, Lovely Days in Eisenstadt, das Jazzfest Wien,
  • die Wiener Festwochen, das Springfestival Graz. das Electric Nation Graz,
  • die Seefestspiele Mörbisch, die Sommerspiele Melk,
  • das steirische Klassik Festival Styriarte und die Barocktage Melk

abgesagt werden müssen. Das Donauinselfest wurde auf September verlegt.

Theater: Proben ab Mitte Mai

In den Theatern, wo im Herbst die Spielzeit beginnt, laufen ab Mitte Mai wieder die Proben an. In der Staatsoper, dem Burgtheater und in Landestheatern sollen ab Mitte Mai Einzelproben und unter Einhaltung von Schutzbestimmungen und einem Meter Mindestabstand zwischen den Akteuren auch Gruppenproben möglich sein.

 

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Bewegungsbeschränkungen & Öffnung von einigen Geschäften

Die bisherigen Bewegungsbeschränkungen, wie die Vermeidung sozialer Kontakte und das Halten von Abstand gelten vorerst bis Ende April 2020. Doch trotzdem sind in Österreich bereits Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 ab 14.4.2020 geplant.

Ab 1.5.2020 alle Geschäfte, Einkaufszentren & Friseure

Ende April 2020 werde entschieden, ob ab dem 2. Mai 2020 wieder alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure geöffnet werden dürfen. Alle weiteren Bereiche wie Hotels und Gastronomie und Schulen sollen erst Mitte Mai 2020 aufsperren dürfen. Das Veranstaltungsverbot bleibt bis 31.8.2020 aufrecht.

"Konsequent an Maßnahmen halten"

Am 6.4.2020 nahm Bundeskanzler Sebastian Kurz  dazu Stellung und betonte, dass Österreich schneller wieder aus der Krise herauskommen könnte: "Aber nur, wenn sich weiterhin alle konsequent an die Maßnahmen halten".

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Soldaten & Zivildiener aufgerufen & Stütze für die Wirtschaft

2019HeldenplatzNationalfeiertagFotoPrinzSCHNAPPENatUm die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten, wird die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern gestoppt und die Miliz soll zur Krisenbewältigung helfen. Zivildiener werden mobilisiert, um bei Engpässen im Pflegebereich sowie bei der 24 Stunden Betreuung zu unterstützen.

Am 16.3.2020 stellte sich das österreichische Bundesheer & der Zivildienst den weiteren Maßnahmen: Grundwehrdiener, die im März abgerüsten wären, versehen weiter Dienst, Milizsoldaten werden für den Corona-Einsatz einberufen.

1.4.2020: 3500 Zivildiener mehr

Den Aufruf der Regierung an die ehemaligen Zivildiener, sich von April bis Juni freiwillig für den außerordentlichen Zivildienst zu melden, sind bereitsviele Freiwillige nachgekommen. Zivilidiener, deren Dienst demnächst geendet hätte, müssen den Dienst verlängern. Auch Zivilidiener, die ihren Dienst in den vergangenen fünf Jahren absolviert haben, werden nun um Hilfe ersucht.

Am 1. April 2020 rückten bereits 2000 freiwillige Zivildiener ein, bei 1500 weiteren aktiven Zivildienern verlängert sich der Zivildienst. Die Zivildiener werden bei der Versorgung und Betreuung älterer Menschen sowie bei Kranken- und Rettungseinsätzen eingesetzt.

 

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Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden & 15.000 Tests pro Tag

Am 18.3.2020 gab Bundeskanzler Sebastian Kurz bekannt, dass Österreich ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro zur Bewältigung der Coronavirus-Folgen zur Verfügung stellt. "Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, alles Menschenmögliche zu tun, um massenhafte Arbeitslosigkeit zu verhindern", so der Bundeskanzler. Am 24.3.2020 kündigte Kanzler Kurz bei einer Pressekonferenz den Einsatz von Schnelltests an. Mehr über

  • das Hilfspaket und die 38 Mrd. Euro - hier
  • die Lieferung von Schutzmasken & 15.000 Schnelltests pro Tag - hier

Fotos (c): BKA/Andy Wenzel

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38 Milliarden für die Wirtschaft

2020Maerz16PressestatemantsMassnahmenCoronavirusFotoBKAAndyWenzel

Am 16.3.2020 trafen sich Finanzminister Gernot Blümel, OeNB-Vize-Goeverneur Gottfried Haber, Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann und der Obmann der Bankensparte Andreas Treichl zu einem Pressestatement im Bundekanzleramt, denn zur Zeit erleidet nicht nur österreichs Wirtschaft ein finanzielles Tief, auch an Bankomaten wird dreimal mehr Geld behoben als in normalen Zeiten. Sowohl der Finanzminister, als auch die Banken-Chefs versicherten, dass Österreichs Banken stabil sind und ausreichend Bargeld zur Verfügung steht. Finanzminister Gernot Blümel verspricht vier Milliarden Euro als Hilfe-Maßnahme für Österreichs Wirtschaft.

Von den am 18.3.2020 zugesicherten 38 Milliarden Euro stehen neben dem am 16.3.2020 zugesicherten Vier-Milliarden-Soforthilfepaket, neun Milliarden Euro als Garantien für Kredite bereit, 15 Milliarden Euro sind als Notfallhilfe für Branchen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind vorgesehen und zehn Milliarden werden für Steuerstundungen verwendet.

Ziel der Regierung sei es, alles zu unternehmen, "koste es, was es wolle", um Arbeitslosigkeit und Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu vermeiden, versicherte der Bundeskanzler. Die Regierung werde alles unternehmen, damit die österreichische Wirtschaft so gut wie möglich durch diese Krise kommt, betonte Kurz und sagte: "Wir werden die Menschen in unserem Land unterstützen und sicherstellen, dass mögichst viele ihren Arbeitsplatz behalten können."

Finanzminister Gernot Blümel sagte, dass sich Österreich aufgrund der vom Coronavirus ausgelösten Krise in einer Ausnahmesituation befinde. Dies gelte auch in budgetärer Hinsicht. Die Priorität seien nun Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der Schaden für die österreichische Volkswirtschaft möglichst gering gehalten werden könne, unterstrich Vizekanzler Werner Kogler.

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Schutzmasken & 15.000 Schnelltests pro Tag

09SebastianKurzBundeskanzlerOesterreichFotoBKAAndyWenzelGemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer informierte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 24.3.2020 über die Lage zum Coronavirus und kündigte den Einsatz von Schnelltests zur Erkennung des Coronavirus an.

"Neben ausreichend medizinischem Personal, Krankenhausbetten für Ernstfälle und Schutzausrüstung benötigen wir auch die notwendigen Testkapazitäten", so der Bundeskanzler. Es werde hier intensiv an der Beschaffung, Produktion und Logistik gearbeitet. Lieferungen von Schutzmasken, insbesondere aus China, würden stetig eintreffen.

"Neben der Reduktion des sozialen Lebens ist das wichtigste Ziel: testen, testen, testen. Es wird gelingen, die Testkapazitäten auf rund 15.000 pro Tag zu auszubauen. Darüber hinaus werden wir auch auf Schnelltests setzen", betonte Kurz, dass die Schnelltestungen zwar nicht dieselbe Qualität wie reguläre Verfahren hätten, aber es sei die einzige Möglichkeit, um Hunderttausende testen zu können.", betonte Kurz.

 

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Ausflüge, weitere Geschäftsöffnungen und Schwimmbäder

Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wurden etwas gelockert.

Ab 1. Mai 2020:

  • Ende der Ausgangsbeschränkung in Österreich: Unter Einhaltung von einem Meter Abstand ist für Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Treffen von bis zu 10 Menschen wieder möglich. Outdoor-Sportarten, die weitgehend allein und ohne Kontakt im Freien betrieben werden können, sind seit 1. Mai wieder möglich.

Ab 2. Mai 2020:

  • Wirtschaft atmet auf: Geschäfte wie Friseure öffnen ihre Lokale
  • Am 4. Mai beginnt für Maturanten die Schule, am 18. Mai für Volks- und Unterstufenschüler und am 3. Juni für Oberstufen- und Berufsschüler

Ab 15. Mai 2020:

  • Gastronomiebetriebe sperren auf und dürfen von 6 bis 23 Uhr offen halten. Pro Tisch sind vier Erwachsenen mit Kindern erlaubt. Beim Eintritt in das Lokal und beim Gang zur Toilette müssen die Gäste eine Schutzmaske tragen.Reservierungen werden dringend empfohlen, weil keine freie Platzwahl möglich ist.
  • Außenbereiche der Tierparks

Ab 29. Mai 2020:

  • Beherberungsbetrieben dürfen wieder öffnen
  • Touristische Betriebe wie Tierparks oder Indoor-Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen, wenn die Einhaltung von einem Meter Mindestabstand zwischen den Besuchern gewährleistet werden kann.
  • Für Indoorbereiche gilt die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen und die Beschränkung von mindestens 10 m2 Raum pro Besucher
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen

Ab 15. Juni 2020:

  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend in:
    • Öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
    • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
    • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugschiffen (Innenbereich)
    • In Apotheken
    • In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
    • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder wenn keine anderen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Plexiglasscheibe, vorhanden sind
    • Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
     
  • Gastronomie: Gruppen von mehr als vier Personen können gemeinsam am Tisch sitzen und die Sperrstunde wurde bis 1 Uhr verlängert
  • Fach- und Publikumsmessen sind wieder möglich, wenn die Corona-Bestimmungen eingehalten werden
  • Die 1-Meter-Mindestabstandsregel bleibt bestehen

Ab 1. Juli 2020

  • Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. Veranstaltungen ohne Sitzplätze mit bis zu 100 Personen (z.b. bei Hochzeiten)

Ab 1. August 2020

Erlaubt sind:

  • Indoor-Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen (fixe Sitzplätze), mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde mit 1.000 Personen
  • Outdoor-Events mit bis zu 750 Personen (fixe Sitzplätze), mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde mit 1.250 Personen
  • Veranstaltungen ohne Sitzplätze mit bis zu 200 Personen (z.b. bei Hochzeiten)

Ab 1. September 2020

Erlaubt sind:

  • Indoor-Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen (fixe Sitzplätze) mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Outdoor-Events mit bis zu 10.000 Personen (fixe Sitzplätze) mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Veranstaltungen ohne Sitzplätze mit bis zu 200 Personen (z.b. bei Hochzeiten)

Ab 14. September 2020

Verschärfung des Mund-Nasen-Schutz

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Handel und Dienstleistungsbereich, Parteienverkehr in Behörden, in Schulen außerhalb des Klassenverbandes und bei allen Formen des Kundenkontaktes
  • in der Gastronomie für KellnerInnen, Speisen und Getränke nur an Sitzplätzen möglich

Erlaubt sind:

  • Veranstaltungen ohne Sitzplätze Innen bis zu 50 Personen (z.B. Geburtstagsfeiern), im Freien bis 100 Personen.
  • Großveranstaltungen mit professionellem Konzept und zugewiesenen Sitzplätzen Indoor mit 1.500 Personen
  • Outdoor-Veranstaltungen mit professionellem Konzept und zugewiesenen Sitzplätzen mit 3.000 Personen

Ab 25. Oktober 2020

Verschärfung des Mund-Nasen-Schutz

  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (auch unterirdische Passagen) sowie in U-Bahn-Stationen, Bahnhöfen, Flughäfen und Bahnsteigen. Der Mund-Nasenschutz muss eng anliegen, Gesichtsschilder oder Kinnvisiere gelten nicht als Mund-Nasen-Schutz. Der Mindestabstand von mindestens einem Meter ist an öffentlichen Orten im Freien einzuhalten.

Erlaubt sind:

  • Veranstaltungen ohne Sitzplätze Innen bis zu sechs Personen, im Freien bis 12 Personen. An Begräbnissen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen
  • Großveranstaltungen mit professionellem Konzept und zugewiesenen Sitzplätzen Indoor mit 1.000 Personen
  • Outdoor-Veranstaltungen mit professionellem Konzept und zugewiesenen Sitzplätzen mit 1.500 Personen

 

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Lockdown für Ungeimpfte & 2-G-Pflicht

PressekonferenzNovember2021FotoBKAFlorianSchroetterGesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Bundeskanzler Alexander Schallenberg und die Regierung sprachen sich am 14.11.2021 aufgrund der rapide ansteigenden Covid-Fälle einen Lockdown für Ungeimpfte aus.

In einzelnen Bundesländern gelten noch zusätzliche Covid-Regeln. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bei der Pressekonferenz am 14. November 2021 im Bundeskanzleramt: "Die vierte Welle trifft uns hart".

Bei der Pressekonferenz am 18. November 2021 einigten sich die Regierungsmitglieder nach einem Bund-Länder-Gipfel auf einen Lockdown für alle Menschen in Österreich vom 22.11.2021 bis 12.12.2021. Nach dem 12. Dezember 2021 soll der Lockdown für Ungeimpfte bestehen bleiben. Ab 1. Februar 2022 gilt in Österreich zudem die Covid-Impfpflicht.

In ausgelasteten Krankenhäusern, wo Covid-Patienten (großteils nicht geimpfte) die Intensivbetten belegen, müssen bereits Triage-Teams entscheiden, welcher Notfallspatient intensivmedizinisch behandelt werden kann. Das bedeutet, dass ein Mensch nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall oder einer wichtigen Operation möglicherweise keine intensivmedizinische Hilfe mehr bekommen kann, weil auch ein Covid-Patient das Intensivbett dringend benötigt. 

(Foto: BKA/Florian Schrötter)

Risiko: Ungeimpfte

Bundeskanzler Alexander Schallenberg: "Wir wissen alle, dass das Risiko, dem Ungeimpfte ausgesetzt sind, um ein vielfaches höher ist. Geimpfte stecken sich um 70 Prozent weniger an und haben ein bis zu 95 Prozent geringeres Risiko für einen schweren Verlauf. Diese Zahlen sprechen einfach für sich. Daher sehen wir uns dazu gezwungen, diesen einschneidenden und schwierigen Schritt zu setzen, um damit die Kontakte zwischen den Geschützten in der Bevölkerung und den Ungeimpften, aber auch zwischen allen Ungeimpften auf ein Minimum zu reduzieren."

Verschärfung der Covid-Maßnahmen

OesterreichLockdownBundeskanzlerAlexanderSchallenbergFotoBKAFlorianSchroetterIn Betriebsstätten des Handels, des Gastgewerbes, in nicht öffentlichen Sportstätten und  bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt nicht nur das Tragen von FFP2-Masken, sondern auch die 2-G-Pflicht (Geimpft oder Genesen). Arbeitsplätze sind nur nach Vorlage eines 3-G-Nachweises zulässig.

(Foto: BKA/Florian Schrötter)

15. bis 24.11.2021: Lockdown für Ungeimpfte

Vom 15. bis 24. November 2021: Ganztätigte Ausgangsbeschränkung für Personen ab dem 12. Lebensjahr, die über keinen 2-G-Nachweis verfügen.

Lockdown für alle 

Vom 22. November bis 12. Dezember 2021: Lockdown für alle Menschen in Österreich. Für Ungeimpfte werden die Beschränkungen danach weiterhin gelten.

Ausnahmen sind:

  • die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen, Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen, gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2,
  • berufliche Zwecke und Ausbildungen, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege,
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen, Deckung religiöser Grundbedürfnisse, Versorgung von Tieren, Betreten bestimmter Bereiche, wie Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Verkaufsorte von Medizinprodukten, Pflegedienstleistungen, Tierärzte, Tierbedarf, Verkauf von Sicherheits- und Notfallprodukten, Notfall-Dienstleistungen,
  • Agrarhandel, Tankstellen, Banken, Postdienstanbieter, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege, öffentliche Verkehrsmittel, Trafiken, Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen, Abfallentsorgungsbetriebe, KFZ- und Fahrradwerkstätten,
  • zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie Begräbnissen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, unaufschiebbare Zusammenkünfte politischer Parteien sowie juristischer Personen und nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, das Befahren von Theatern, Arenen, Kinos, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt (Autokino), Zusammenkünfte im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung, -arbeit und im Spitzensport

Impfpflicht in Österreich

Die Regierungsmitglieder sprachen sich am 18. November 2021 auch für eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 aus. Damit wäre Österreich der erste Staat innerhalb der EU, in dem eine Corona-Impfpflicht für alle gilt.

Die Impfpflicht sei, so Gesundheitsminister Mückstein, laut Experten in Österreich verfassungsmäßig.

Fotos (c): BKA/Florian Schrötter

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Ende für die meisten Corona-Maßnahmen ab 5. März 2022 

AktuelleCoronaMassnahmenOesterreichFotoFlorianSchroetterAb 19. Februar 2022 gilt in allen Bereichen, wo bisher die 2G-Regel gegolten hat die 3G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet. Die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen ebenso.

Ab 22. Februar gilt bei der Einreise nach Österreich eine generelle 3G-Regel mit Ausnahme der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten. 

Corona-Maßnahmen fallen

Mit dem 5. März 2022 fallen weitgehend alle Corona-Maßnahmen.  Das bedeutet, dass es

  • keine Zutrittsregelungen,
  • keine Personenobergrenzen und
  • keine allgemeine Sperrstunde mehr gibt und
  • die Nachtgastronomie öffnet und
  • die Konsumation bei Veranstaltungen wieder erlaubt ist.
  • Die Maskenpflicht besteht dann nur mehr im lebensnotwendigen Handel, an allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen nur die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

In den einzelnen Bundesländern allerdings gelten allerdings noch regionale Maßnahmen. 

Impfpflicht & Testung

Um eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen bleibt die Covid-19 Impfpflicht, die seit Februar 2022 gilt und kostenlos angeboten wird, bestehen. Bis Ende März 2022 steht das Covid-Testangebot für die Bevölkerung kostenlos zur Verfügung.

 

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Corona-Maßnahmen & Ende der Impfpflicht und Quarantäne

Seit 1. Juni 2022  ist das Tragen der FFP2-Masken nur noch in geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden vorgeschrieben.

Infizierte können sich ab dem. 5. Tag der Isolation bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit freitesten bzw. es gilt eine Verkehrsbeschränkung (Tragen einer FFP2-Maske, Veranstaltungen, Altenheime, Gsundehietseinrichtungen, Gastronomiebetriebe und Fitnessclubs dürfen nicht besucht werden).

Ende der Impfpflicht

Auch hat sich die österreichische Bundesregierung auf die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht geeinigt.

Ende der Corona-Quarantäne & Variantenmanagement-Plan

Am 26.7.2022 stellten Gesundheitsminister Johannes Rauch, Bundesminster für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher und Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit Katharina Reich die Schritte im Pandemiemanagement vor.

Medikamente & Impfung

Dabei setzt die Regierung für die nächsten Monate auf den Schutz von Risikogruppen durch die Kombination von Auffrischungsimpfungen und dem verstärkten Einsatz von COVID-19-Medikamenten.

Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Ab August 2022 heißt es "Verkehrsbeschränkung statt Absonderung". Erkrankte Personen bleiben zu Hause, wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

Infizierte Personen ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen, allerdings müssen sie in Innenräumen durchgehend und im Freien, wenn sie zu anderen Personen keinen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten können eine FFP2-Maske tragen.

Besuche in vulnerablen Settings (wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime) sind nicht erlaubt.

Verkehrsbeschränkung ohne Bescheid

Die Verkehrsbeschränkung, die maximal zehn Tage dauert, gilt automatisch mit jedem positiven Antigen- und PCR-Test und es wird kein Bescheid mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ist ein PCR-Freitest möglich.

 

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  • Infos über Österreich & die Bundeminister - hier